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Das Bestellerprinzip mal anders betrachtet

Immobilien

Über die Einführung des Bestellerprinzips ist in den letzten Wochen und Monaten bereits viel geschrieben worden. Oft handelten die verfassten Artikel davon, ob und wie die betroffenen Immobilienmakler darunter leiden werden. Auffällig war, daß es dabei in der Regel um drohende Umsatzverluste ging. Viel wurde spekuliert, daß Vermieter in Zukunft verstärkt selbst vermieten werden und der Makler leer dabei ausgeht.

Es ist zwar offensichtlich, daß die Mechanik des einzuführenden Bestellerprinzips – wie so oft bei solchen Vorhaben – die Realität etwas außer Acht läßt. Es scheint mir allerdings mehr als zweifelhaft, ob Vermieter, die sich bisher – aus guten Gründen nicht mit dem Vermietungsprozeß auseinandersetzen wollten, das nun unbedingt tun sollten, um ein paar Euro zu sparen (aber jede Menge Mehraufwand damit haben); doch das soll in diesem Artikel gar nicht unser Thema sein.

Obwohl staatliche Überregulierung ganz und gar nicht gut für einen funktionierenden Markt ist und gerade der Wohnungssektor oft als Opfer der staatlichen Regulierungswut  herhalten muß, bin ich grundsätzlich auch nicht für die Einführung einer gesetzlichen Regelung für das Bestellerprinzip. Dennoch halte ich die Einführung aus einem anderen Grunde für durchaus positiv.

Im deutschen Immobilienmarkt wird gerne und oft über Immobilienmakler geschimpft – teilweise auch aus guten Gründen. Oft bekommt man gerade von Immobilieneigentümern zu hören, daß “die Makler” keine Loyalität zeigen und nur das schnelle Geschäft suchen. Auf der anderen Seite sind genau die Eigentümer, die sich darüber beklagen, dann oft jene, die weder einen Alleinauftrag an einen Makler ihres Vertrauens vergeben wollen, noch bereit sind, eine Innenprovision mit einem beauftragten Makler zu vereinbaren. Wenn ich aber als Eigentümer möchte, daß ein Makler meine Interessen vertritt und sich für meien Belange einsetzt, dann sollte die eingeforderte Loyalität doch in beide Richtungen gelten. Kein Immobilieneigentümer würde auf die Idee kommen, seinen Rechtsberater, der ihn in einer Transaktion berät, von der anderen Vertragsseite bezahlen zu lassen.

Ich will damit keinem Eigentümer einen Vorwurf machen, denn diese Gepflogenheit ist im deutschen Immobilienmarkt einfach historisch gewachsen und auch auf Seiten der Makler ist das Loyalitätsempfinden bzw. der Anspruch einer Interessensvertretung nicht besonders ausgeprägt. Es ist heute schwer zu sagen, wer diesen Umstand zu verantworten hat.

Das Bestellerprinzip ist nun der gesetzliche Versuch, diese Gepflogenheiten zu durchbrechen und zu regulieren. Das ist grundsätzlich ein guter Ansatz! Es bleibt noch abzuwarten und zu hoffen, daß sich der Markt in positiver Weise darauf einstellt und daß Immobilieneigentümer anfangen zu erkennen, dass ein beauftragter Immobilienmakler als Interessenvertreter eine werthaltigere Dienstleistung erbringt als als windiger Makler zwischen den Stühlen. Dementsprechend sollte eine gute Dienstleistung dem Eigentümer dann auch gutes Geld wert sein. Gleichzeitig gilt es jedoch auch für die Makler zu erkennen, daß sie sich entsprechend positionieren und verhalten müssen sowie entsprechende Transparenz in ihre Leistung zu bringen ist.

Wenn das gelingt, bleibt tatsächlich nur zu hoffen, daß sich diese Gepflogenheiten ebenso im Investmentmarkt anfangen zu verbreiten. Denn auch hier wäre ein Kulturwandel dringend notwendig.

gez. Sascha Janzen

Foto: © Avafantas, Fotolia

11. Februar 2015/von Sascha Janzen
Schlagworte: Immoblienmakler, Interessenvertretung
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